Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I
Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des SWR-Studios geschaffen.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I und Teil II) mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 2. Juli 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 31. Juli 2020 abgeschlossen.
2. Auslegung Bebauungsplanentwurf "Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I"
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 17. Dezember 2021 gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist seit dem 17. März 2022 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I"
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2022 den Bebauungsplan "Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I" und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung jeweils in der Fassung vom 18. Mai 2022 beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan "Südwestrundfunk /Matthias-Koch-Weg Teil I" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 1. September 2022 in Kraft getreten.