Palazzo
Mit dem Bebauungsplan „Palazzo“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des noch baulich untergenutzten Bereichs auf dem Areal eines ehemaligen Autohauses geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und Auslegung/Veröffentlichung im Internet
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Palazzo“ mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 16. November 2023 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst.
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 16. November 2023 ebenfalls den Entwurf des Bebauungsplanes „Palazzo“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche auch die Veröffentlichung im Internet beinhaltet, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung und die Veröffentlichung im Internet sind seit dem 11. Januar 2024 abgeschlossen.
2. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Mai 2024 den Bebauungsplan „Palazzo“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 28. März 2024 als Satzung beschlossen.
3. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Palazzo“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 25. Mai 2024 in Kraft getreten.