Zwischen Sternplatz und Christophstraße
Mit dem Bebauungsplan „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in einem Gebiet, in dem sich ein städtebaulicher Umbruch infolge der Aufgabe gewerblicher Nutzungen und ein zunehmender Siedlungsdruck abzeichnen, geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das unter 2. genannte bestehende Planungsrecht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben und ist außer Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ wurde am 16. November 2023 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 23. Dezember 2023 abgeschlossen.
2. Auslegung und Veröffentlichung im Internet
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 22. Februar 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Zudem wurde gebilligt, dass in diesem Verfahren folgendes Planungsrecht im räumlichen Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ aufgehoben wird:
- Ortsbauplan „Fürst- Reutlinger- Eberhard- Eugenstraße“ mit Anbauvorschriften
- Bebauungsplanänderung „Fürst- Reutlinger- Eberhard- Eugenstraße“
- Baulinien genehmigt am 23. Februar 1900
Gleichzeitig wurde die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung und die Veröffentlichung im Internet sind seit dem 6. April 2024 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Juni 2024 den Bebauungsplan „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 19. April 2024 als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen das unter 2. genannte bestehende Planungsrecht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufzuheben.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Zwischen Sternplatz und Christophstraße“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 10. Oktober 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das unter 2. genannte bestehende Planungsrecht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben und ist mit ortsüblicher Bekanntmachung am 10. Oktober 2024 außer Kraft getreten.