Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Lehr- und Lernzentrums geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Universitätskliniken Berg" mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 14. Mai 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 24. Juli 2020 abgeschlossen.
Aufgrund des sehr langen Neuordnungs- und Entwicklungszeitraums des Plangebiets ist eine Aufteilung und Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Universitätsklinikum Berg“ in Teilbebauungsplänen erforderlich. Der Bebauungsplan „Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg“ wird als solcher Teilbebauungsplan weitergeführt.
2. Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 18. Januar 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung und die Veröffentlichung im Internet sind seit dem 9. März 2024 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Juni 2024 den Bebauungsplan „Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 2. April 2024 als Satzung beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Lehr- und Lernzentrum Schnarrenberg“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 13. Juli 2024 in Kraft getreten.