Entschädigungen ehrenamtlicher Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ortsvorsteher
Meldung vom 20.02.2025
Das Land Baden-Württemberg hat festgelegt, welche Beträge ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und ehrenamtliche Ortsvorsteher steuerfrei geltend machen können.