Stadt muss beim Haushalt für 2025 nachbessern
Meldung vom 28.04.2025
Das Regierungspräsidium Tübingen verwehrt der Haushaltssatzung der Universitätsstadt Tübingen für das Jahr 2025 die Genehmigung. Das hat die Aufsichtsbehörde am 28. April 2025 offiziell mitgeteilt. Stadtverwaltung und Gemeinderat stehen jetzt vor der Herausforderung, mit weiteren Einsparungen eine neue Satzung auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort zu erhalten.
„Die Gespräche mit dem Regierungspräsidium haben gezeigt, dass mit dem ursprünglich vorgesehenen Defizit von 25 Millionen Euro im Ergebnishaushalt eine Genehmigung unter sehr strengen Auflagen gerade noch möglich gewesen wäre“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Allerdings hätten sich seit der Beschlussfassung im Gemeinderat Ende Januar die Prognosen bei den Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, noch einmal massiv verschlechtert.
„Diese Entwicklung ist kein Sonderfall, sondern trifft nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland. Das Defizit der laufenden Ausgaben aller Kommunen bundesweit ist innerhalb eines Jahres von minus 6,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf minus 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 gewachsen und wird sich noch deutlich weiter verschlechtern“, so Palmer.
Bereits im Januar hatte der Tübinger Gemeinderat zusammen mit der Haushaltssatzung ein Konsolidierungskonzept mit Einsparungen in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro verabschiedet. Nach den aktuellen Zahlen sind nun nochmals Einsparungen in etwa derselben Höhe zu erbringen, damit der Haushalt genehmigungsfähig wird. Dafür sind weitere massive Ausgabenkürzungen in allen Bereichen nötig. Die entsprechenden Einsparvorschläge werden in den kommenden Wochen erarbeitet.
„Für die genauen Berechnungen warten wir die nächste Steuerschätzung ab, die für Mai angekündigt ist“, erläutert Palmer. Bis Ende Juni soll der neue Haushaltsplan für das Jahr 2025 erstellt und spätestens am 24. Juli 2025 vom Gemeinderat verabschiedet werden. Je nach Situation könnte rückwirkend zum 1. Januar 2025 auch eine Erhöhung der sogenannten Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) nötig werden. In diesem Fall würden die gesetzlichen Fristen die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderats in einer Sondersitzung am 26. Juni 2025 erfordern.
In der Übergangszeit gilt für alle Bereiche der Stadtverwaltung außer für das pädagogische Personal in Kitas und in der Schulkindbetreuung für zunächst sechs Monate eine Stellenbesetzungssperre. Diese hat Oberbürgermeister Boris Palmer bereits Anfang April in Kraft gesetzt. Stellen, die aktuell frei sind oder werden, weil zum Beispiel jemand kündigt oder in den Ruhestand oder in Elternzeit geht, dürfen nicht besetzt werden. Auch alle sonstigen Ausgaben kommen auf dem Prüfstand: Sie sind nur dann zulässig, wenn die Stadt zur Zahlung rechtlich verpflichtet ist oder wenn die Zahlung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Neue Vorhaben dürfen nicht begonnen werden bzw. nur dann, wenn sie mehr Einsparungen als Ausgaben mit sich bringen. Im Mai wird die Stadtverwaltung dem Gemeinderat eine Liste mit allen Projekten vorlegen, die aufgrund der schwierigen finanziellen Situation vorerst nicht begonnen werden können.
„So ernst die Lage auch ist, besteht damit nun doch Klarheit über die Voraussetzungen für die Genehmigung des Haushaltes und es gibt Optionen, diese sicherzustellen. Wir haben also weiterhin die Möglichkeit, selbst zu gestalten. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird“, so Palmer. „Ich kann die Bürgerinnen und Bürger nur um Verständnis bitten. Krieg, Inflation, Zölle und Wirtschaftskrise treffen uns hart und verlangen uns leider Beschränkungen und Belastungen ab. Wir können nur versuchen, diese möglichst fair zu verteilen.“