Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im Bundesgebiet
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendige Antragsformulare gibt es ab sofort bei der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Universitätsstadt Tübingen eingegangen sein.