Wahlrechtsbescheinigung und Wählbarkeitsbescheinigung
Wahlrechtsbescheinigung
Bürger‐ und Volksbegehren und Wahlvorschläge kleiner oder neuer Parteien benötigen die Unterstützung von wahlberechtigten Einwohnern. Vordrucke für die Abgabe von Unterstützungsunterschriften für Bürger‐ und Volksbegehren sind bei den Initiatoren und bei Wahlen bei den Parteien erhältlich.
Vordrucke und Eintragungsblätter mit Unterstützungsunterschriften können
postalisch oder persönlich, aber nicht elektronisch eingereicht werden.
Wählbarkeitsbescheinigung
Wer sich als Einzel‐ oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen.
Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerberinnen und Bewerber, die in Tübingen wohnen, werden ausschließlich vom Wahlamt erteilt. Diese Dienstleistungen werden nicht in den Bürgerbüros angeboten.
Weitere Informationen erteilt das Wahlamt:
- telefonisch unter 07071 204-1600
- per E‐Mail unter wahlentuebingen.de
Anschrift:
Universitätsstadt Tübingen
Wahlen und Statistik
Am Markt 1
72070 Tübingen