Volksbegehren „Landtag verkleinern“
In Baden‐Württemberg wird derzeit die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Freie Sammlung: 12. August 2024 bis 11. Februar 2025
Die freie Sammlung läuft seit Montag, 12. August 2024, es besteht dabei die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Das Eintragungsblatt ist bei den Initiatoren des Volksbegehrens erhältlich. Die Eintragungsblätter können postalisch oder persönlich beim Wahlamt, Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung oder persönliche Vorsprache ist dazu nicht erforderlich.
Die Verwaltungsstellen nehmen die Eintragungsblätter ebenfalls entgegen und leiten diese zur Prüfung an das Wahlamt weiter. Ein Rückversand oder eine Bestätigung der erfolgreichen Eintragung an die Eintragungswilligen ist dabei nicht vorgesehen.
Amtliche Sammlung: 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024
Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024, und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Universitätsstadt Tübingen wird im genannten Zeitraum beim Wahlamt im Rathaus, Am Markt 1, 3. OG, 72070 Tübingen zu folgenden Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 Uhr bis 16, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr, Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
Weitere Informationen erteilt das Wahlamt:
- telefonisch unter 07071 204-1600
- per E‐Mail unter wahlentuebingen.de