Volksbegehren „Landtag verkleinern“
In Baden‐Württemberg wird derzeit die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Freie Sammlung: 12. August 2024 bis 11. Februar 2025
Die freie Sammlung läuft seit Montag, 12. August 2024, es besteht dabei die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Das Eintragungsblatt ist bei den Initiatoren des Volksbegehrens erhältlich. Die Eintragungsblätter können postalisch oder persönlich beim Wahlamt, Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung oder persönliche Vorsprache ist dazu nicht erforderlich.
Die Verwaltungsstellen nehmen die Eintragungsblätter ebenfalls entgegen und leiten diese zur Prüfung an das Wahlamt weiter. Ein Rückversand oder eine Bestätigung der erfolgreichen Eintragung an die Eintragungswilligen ist dabei nicht vorgesehen.
Amtliche Sammlung:
Die amtliche Sammlung dauerte drei Monate und startete am Mittwoch, 11. September 2024, und endete am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Weitere Informationen erteilt das Wahlamt:
- telefonisch unter 07071 204-1600
- per E‐Mail unter wahlentuebingen.de