Standesamtliche Trauungen
Der Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen. Entweder postalisch oder Sie vereinbaren einen persönlichen Abgabetermin, bei dem Ihre Unterlagen allerdings nur entgegengenommen werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbart.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf Anfrage z.B. bei Auslandsbeteiligung erhalten Sie vom Standesamt umfassende Informationen, welche Dokumente Sie benötigen. Bitte senden Sie uns dazu den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und geprüft werden konnten, wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung vereinbart. Zuständig ist, bei Wohnsitz in Tübingen, das Standesamt oder die Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen).
Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel sechs Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Trautermine unter der Woche können erst ab Anmeldung der Eheschließung reserviert werden. Samstagstermine werden im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Diese können auch schon früher als sechs Monate im Voraus reserviert werden (siehe "Sonstiges").
Die Trauung an sich kann aber auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. In diesem Fall leitet das Wohnsitzstandesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet werden muss, die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.
Diese Informationen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Ablauf:
Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht nicht die persönliche Vorsprache beim Standesamt ersetzt. Die persönliche Vorsprache ist spätestens drei Tage vor der Eheschließung nachzuholen.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet wurde, werden die vollständigen und geprüften Anmeldeunterlagen an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Unterlagen:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bitte eine Kopie einreichen)
- beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate bei der Anmeldung der Eheschließung), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Sofern Sie in Tübingen geboren sind, entfällt die Vorlage des Geburtsnachweises.
- Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, können die Kosten abweichen. In Tübingen kostet diese aktuell 5 Euro (Informationen zur Beantragung der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung). Sind Ihre Kinder in Tübingen geboren, entfällt die Vorlage der Geburtsurkunden.
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe. Dies ist in der Regel nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neu ausgestellte Eheurkunde beziehungsweise ein neuausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das dort geführte Eheregister wird eine Scheidung beziehungsweise der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Dazu sollten Sie vorhandene Dokumente einreichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise das Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. Sollten Sie keine Unterlagen mehr besitzen, sind diese neu zu besorgen.
In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- nicht im Bundesgebiet geboren wurden
- adoptiert sind
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
- im Ausland geschieden worden sind
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben
treten Sie bitte direkt mit dem Standesamt bzw. den Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile in Kontakt. Sie erhalten dann umfassende Informationen, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bitte senden Sie uns dafür den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.
Formulare und Merkblätter:
- Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung
- Heiraten in Tübingen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
Findet die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt statt:
- 65 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit)
- 110 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- 130 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist
- Durchführung der Eheschließung: 45 Euro
- Weitere 45 Euro fallen beim Heirats-Standesamt an, wenn die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt erfolgt
- 20 Euro bei Anmeldung der Eheschließung mit Vollmacht (Beitritt zur Anmeldung der Eheschließung)
- Für Samstagstrauungen: zusätzlich 110 Euro sowie ein Auslagenersatz (40 Euro, gilt nur für das Rathaus)
- 20 Euro für jede Eheurkunde / beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
- 20 Euro für jeden Auszug aus dem Heiratseintrag (mehrsprachige Urkunde)
- Beim Standesamt können verschiedene Stammbücher erworben werden, diese kosten rund 30 Euro
- 20 Euro bei kurzfristiger Absage des vom Standesamts bestätigten Eheschließungstermins (innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin)
- Datenabruf aus dem Melderegister: 10 Euro
Sonstiges:
Termine
An folgenden Tagen kann geheiratet werden:
- Montag: nachmittags
- Mittwoch: vormittags
- Donnerstag: vor- und nachmittags
- Freitag: vormittags
Die Trauungen unter der Woche finden im Kleinen Saal des Rathauses statt. Neben dem Paar können bis zu 40 Personen teilnehmen. Hierzu zählen auch Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, Dolmetscher_innen, Fotograf_innen und Trauzeug_innen.
An bestimmten Samstagen (siehe unten) finden vormittags auch Trauungen statt.
Im Rathaus kann an Samstagen zu folgenden Uhrzeiten geheiratet werden: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 12 Uhr, 12.45 Uhr und 13.30 Uhr. Zusätzlich zu den Standesamtsgebühren ist hier noch ein Auslagenersatz (40 Euro) zu zahlen.
Im Schloss Bebenhausen (Grüner Saal) besteht an fünf Samstagsterminen ebenfalls die Möglichkeit, zu heiraten (jeweils um 10 Uhr, 10.45 Uhr, 11.45 Uhr und 12.30 Uhr ). Zusätzliche Kosten (neben den Standesamtsgebühren): 620 Euro.
Außerdem kann an ausgewählten Samstagen im Garten des Hölderlinturms geheiratet werden (jeweils um 9.45 Uhr, 10.45 Uhr und 11.45 Uhr). Zusätzliche Kosten (neben den Standesamtsgebühren): 500 Euro.
Weitere Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Heiraten.
Im Jahr 2025 kann an folgenden Samstagen geheiratet werden:
- 25. Januar (25.01.25): Rathaus
- 1. Februar: Rathaus Derendingen
- 15. Februar: Rathaus Lustnau
- 22. März: Rathaus (ausgebucht)
- 5. April: Rathaus Derendingen
- 12. April: Rathaus (ausgebucht)
- 10. Mai: Rathaus (ausgebucht)
- 17. Mai: Schloss Bebenhausen
- 17. Mai: Rathaus Lustnau
- 24. Mai: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 7. Juni: Rathaus (ausgebucht)
- 14. Juni: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 28. Juni: Schloss Bebenhausen
- 28. Juni: Rathaus Derendingen
- 5. Juli: Rathaus (ausgebucht)
- 19. Juli: Schloss Bebenhausen
- 26. Juli: Garten des Hölderlinturms
- 16. August: Rathaus (ausgebucht)
- 23. August: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 13. September: Rathaus (ausgebucht)
- 20. September: Rathaus Lustnau
- 11. Oktober: Schloss Bebenhausen
- 25. Oktober (25.10.25): Rathaus (ausgebucht)
- 15. November: Rathaus Derendingen
- 6. Dezember: Rathaus
- 13. Dezember: Rathaus Lustnau
Unter bestimmten Voraussetzungen können Samstagstermine (Rathaus, Schloss Bebenhausen und Garten des Hölderlinturms) gebührenpflichtig (80 Euro) vorreserviert werden.
Diese Terminreservierungen für Samstage im Jahr 2025 sind seit 2. September 2024 per E-Mail an heiraten@tuebingen.de möglich. Reservierungsanfragen werden nach Eingang bearbeitet.
Für Eheschließungen in den Ortsteilen wenden Sie sich an die jeweiligen Verwaltungsstellen sowie die Bürgerbüros in Lustnau bzw. in Derendingen.
Zuständig:
sowie die Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.