Mobilitätskonzept

Über eine Stellplatz-Satzung kann die Kommune in begründeten Fällen die regulären Stellplatz-Anforderungen nach der Landesbauordnung reduzieren. Die Universitätsstadt Tübingen hat sich dazu in innerstädtischen Bereichen entschieden. Deshalb gilt im Hechinger Eck Nord die städtische KFZ-Stellplatz-Satzung.

Die Verwaltung plant, die Potenziale der Satzung umfänglich auszuschöpfen. Dafür gibt es folgende Gründe:

  • ökologische Gesichtspunkte (Reduktion von CO2 und Feinstaub)
  • Steuerung des Mobilitätsverhaltens (Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs)
  • sparsame und effektive Flächennutzung (weniger Stellplatzfläche führen zu geringeren Baukosten und damit zu geringeren Mieten)

Am Hechinger Eck besteht bereits durch die gute ÖPNV-Anbindung (§4 der Satzung) die Möglichkeit, die Stellplätze zu reduzieren. Ziel der Stadtverwaltung ist es, mit Hilfe einer qualifizierten Mobilitätsverbesserung (§5 der Satzung) eine weitere Reduktion zu erreichen.

Beispielrechnung: Baurechtlich nachzuweisende Stellplätze

Größe der Wohnung

Stellplatz
pro Wohnung

ÖPNV-Bonus
(-0,2 Stellplätze)
qualifizierte Mobilitätsverbesserung (zusätzlich -0,1 Stellplatz)

unter 45 m²

0,60,40,3
45 bis
unter 65 m2
0,80,60,5
65 bis
unter 95 m2
0,90,70,6
ab 95 m21,00,80,7

 

Um die qualifizierte Mobilitätsverbesserung zu erreichen, hat die GWG für Baufeld A und B ein Mobilitätskonzept entwickelt. An diesem Mobilitätskonzept kann sich der Anker-Nutzer im Baufeld C orientieren oder beteiligen. Die wichtigsten Punkte sind:

private Flächen:

  • zwei Radstellplätze pro Wohnung in der Tiefgarage mit einer weiteren Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Einfahrt (verpflichtend für den Anker-Nutzer in Baufeld C)
  • 50 Prozent mehr Radstellplätze im Freibereich (zum Beispiel in den Vorzonen mit einfachen Fahrradbügeln ohne Witterungsschutz möglich)
  • zusätzliches Sharing-System organisiert von der GWG
  • Abstellfläche ebenerdig in GWG-Gebäude im Baufeld A
  • E-Fahrräder / Klapprad
  • Pedelecs
  • Anschubbonus der GWG für ihre Mieter

öffentliche Flächen:

  • zwei Carsharing-Stellplätze öffentlich zugänglich im Quartier
  • (E-Roller im öffentlichen Raum)

Zum Herunterladen

Mögliche Radstellplätze in den Vorzonen