Mobilitätskonzept
Über eine Stellplatz-Satzung kann die Kommune in begründeten Fällen die regulären Stellplatz-Anforderungen nach der Landesbauordnung reduzieren. Die Universitätsstadt Tübingen hat sich dazu in innerstädtischen Bereichen entschieden. Deshalb gilt im Hechinger Eck Nord die städtische KFZ-Stellplatz-Satzung.
Die Verwaltung plant, die Potenziale der Satzung umfänglich auszuschöpfen. Dafür gibt es folgende Gründe:
- ökologische Gesichtspunkte (Reduktion von CO2 und Feinstaub)
- Steuerung des Mobilitätsverhaltens (Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs)
- sparsame und effektive Flächennutzung (weniger Stellplatzfläche führen zu geringeren Baukosten und damit zu geringeren Mieten)
Am Hechinger Eck besteht bereits durch die gute ÖPNV-Anbindung (§4 der Satzung) die Möglichkeit, die Stellplätze zu reduzieren. Ziel der Stadtverwaltung ist es, mit Hilfe einer qualifizierten Mobilitätsverbesserung (§5 der Satzung) eine weitere Reduktion zu erreichen.
Beispielrechnung: Baurechtlich nachzuweisende Stellplätze
Größe der Wohnung | Stellplatz | ÖPNV-Bonus (-0,2 Stellplätze) | qualifizierte Mobilitätsverbesserung (zusätzlich -0,1 Stellplatz) |
unter 45 m² | 0,6 | 0,4 | 0,3 |
45 bis unter 65 m2 | 0,8 | 0,6 | 0,5 |
65 bis unter 95 m2 | 0,9 | 0,7 | 0,6 |
ab 95 m2 | 1,0 | 0,8 | 0,7 |
Um die qualifizierte Mobilitätsverbesserung zu erreichen, hat die GWG für Baufeld A und B ein Mobilitätskonzept entwickelt. An diesem Mobilitätskonzept kann sich der Anker-Nutzer im Baufeld C orientieren oder beteiligen. Die wichtigsten Punkte sind:
private Flächen:
- zwei Radstellplätze pro Wohnung in der Tiefgarage mit einer weiteren Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Einfahrt (verpflichtend für den Anker-Nutzer in Baufeld C)
- 50 Prozent mehr Radstellplätze im Freibereich (zum Beispiel in den Vorzonen mit einfachen Fahrradbügeln ohne Witterungsschutz möglich)
- zusätzliches Sharing-System organisiert von der GWG
- Abstellfläche ebenerdig in GWG-Gebäude im Baufeld A
- E-Fahrräder / Klapprad
- Pedelecs
- Anschubbonus der GWG für ihre Mieter
öffentliche Flächen:
- zwei Carsharing-Stellplätze öffentlich zugänglich im Quartier
- (E-Roller im öffentlichen Raum)