Ankerkonzeptionen
Ist der Anker eines Baufeldes bestimmt, erstellt dieser eine sogenannte Ankerkonzeption, in der die Grundlagen für das gemeinsame Bauen und Leben aller Akteure eines Hofes geregelt werden.
Diese Ankerkonzeption wird vor der Abgabefrist der Anlieger-Bewerbungen veröffentlicht, damit allen Projekten die wesentlichen Grundlagen bekannt sind. Aus der Konzeption geht zum Beispiel hervor, unter welcher Parzelle ein Keller gebaut werden kann und unter welcher aufgrund der darunter befindlichen Tiefgarage nicht. Außerdem informiert die Konzeption darüber, mit welchen Kosten für den gemeinsamen Bau der Tiefgarage oder des Innenhofes zu rechnen ist. In Baufeld C plant der Anker beispielsweise einen Prozess für alle Anlieger des Hofes C, in dem ein Konzept für einen Gemeinschaftsraumes erarbeitet und umgesetzt werden soll. Diese Informationen sind relevant für die Finanzierung sowie für die Konzeption eines jeden Projekts. Es ist daher wichtig, sich das entsprechende Dokument bereits im Vorfeld einer Bewerbung gut anzuschauen.
Die Ankerkonzeption wird im Zuge der gemeinsamen Planung des gesamten Hofes mit allen Anliegerinnen und Anliegern zu einer Grundlagenvereinbarung fortgeschrieben, jedoch nicht mehr in ihren wesentlichen Grundzügen verändert. Diese Grundlagenvereinbarung erhält – wenn im Genehmigungsverfahren keine Änderungen mehr zu erwarten sind – der Notar, der daraus eine Grundlagenurkunde erarbeitet. Die Urkunde ist Bestandteil eines jeden Grundstückskaufvertrags.