Umwelt- und Klimaschutz
Für das Hechinger Eck Nord gelten die Vorgaben zum klimafreundlichen Bauen. Pro Gebäude sollen 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet werden. Ausnahmen sind bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit möglich. Außerdem ist der KfW-40-Standard zu erreichen. Wenn nachweislich ein Zielkonflikt zu den hohen sozialen Anforderungen besteht, kann über eine Befreiung nachgedacht werden.
Um für das Plangebiet die wirtschaftliche Nutzung der umweltfreundlichen Fernwärme zu sichern, wird es eine Anschluss- und Nutzungspflicht geben. Diese wird im Kaufvertrag verankert und regelt, dass der gesamte Wärmebedarf für Heizzwecke, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke auf anschlusspflichtigen Grundstücken aus der öffentlichen Fernwärmeversorgung zu decken ist.