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Integrationsrat

Integrationsrat der Universitätsstadt Tübingen
Der Integrationsrat der Universitätsstadt Tübingen für die Jahre 2019 bis 2024. Bild: Ale Zea

Was ist der Tübinger Integrationsrat?

Der Integrationsrat ist ein beratendes Gremium und besteht aus 21 Tübingerinnen und Tübingern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. Neben zwölf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern gehören dem Rat sieben Mitglieder des Gemeinderats, ein Mitglied des Jugendgemeinderats sowie die Leitung der Stabsstelle für Gleichstellung und Integration an. Der Integrationsrat wird vom Gemeinderat demokratisch gewählt. Die Mitglieder verbindet das Engagement, sich für die Integrationspolitik in Tübingen stark zu machen.

Wie ist der Integrationsrat in Tübingen entstanden?

Im Zuge des städtischen Integrationskonzepts wurden Forderungen nach einer stärkeren Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte laut. 2014 hat der Gemeinderat den ersten Integrationsbeirat (seit 2018: Integrationsrat) der Universitätsstadt Tübingen als politische Interessenvertretung gewählt. Im Februar 2019 begann die dritte Amtszeit. Sie dauert fünf Jahre bis Ende 2024.

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10 Jahre Integrationsrat

Was versteht der Integrationsrat unter Integration?

Für die Mitglieder des Integrationsrats bedeutet Integration gleichberechtigte Teilhabe, Mitbestimmung und Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in allen Bereichen einer Gesellschaft und einer Kommune. Damit grenzt sich der Integrationsrat ausdrücklich von solchen Positionen ab, die Integration als einseitige Anpassungsleistungen von Menschen mit Migrationshintergrund verstehen. Wie gut Integration gelingt, hängt davon ab, in welchem Maße es Menschen möglich ist, Zugang zu wichtigen Bereichen des städtischen Lebens zu bekommen, Kontakte zu knüpfen und Zugehörigkeit zu erfahren. Vielfalt ist die Grundlage einer lebendigen Stadtgesellschaft. Voraussetzung für Integration ist die Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Gleichheit vor dem Gesetz gehören hierzu ebenso wie die Meinungs- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie die Religionsfreiheit.

Welche Ziele und Aufgaben hat der Integrationsrat?

Der Integrationsrat orientiert sich an den Handlungsfeldern des Tübinger Integrationskonzeptes. Er will im Sinne seines Integrationsverständnisses Einfluss auf die Integrationspolitik in Tübingen nehmen. Er berät den Gemeinderat und die Stadtverwaltung in allen integrationsrelevanten Themen. Er ist im Gemeinderat und seinen Ausschüssen vertreten. Er nimmt öffentlich Stellung zu aktuellen politischen Fragen. Er vernetzt und stärkt Menschen, Gruppen, Initiativen sowie Institutionen, die sich für Integration einsetzen. Er setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Leben ein. Er setzt sich gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung ein.

Entsprechend dem Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg darf der Integrationsrat eine Vertretung in die Sitzungen des Gemeinderats entsenden, die dort in Integrationsangelegenheiten Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht hat.

Mitglieder und Sitzungen des Integrationsrats

Kontakt

Sprecher_in

Deniz Tekin
Ana Morella Mejías Martínez (Stellvertretung)

Geschäftsstelle des Integrationsrats

Montag 7.30 bis 12 Uhr und 15.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr

Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

Geschäftsstelle Integrationsrat

Svetlana Borodina
E-Mail integrationsrat@tuebingen.de