Tübingen zieht positive Zwischenbilanz zur Verpackungssteuer
Pressemitteilung vom 20.01.2025
Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zieht die Universitätsstadt Tübingen eine positive Zwischenbilanz. „Dass Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen ausgeben, dafür zur Kasse gebeten werden, hat sich herumgesprochen und wird als wichtiger und richtiger Beitrag für den Umweltschutz akzeptiert“, sagt Claudia Patzwahl, Projektleiterin für die Einführung der Verpackungssteuer in Tübingen. Aus der Kundschaft, aber auch aus dem Kreise der Gastronomen gebe es inzwischen kaum noch Beschwerden.
„Es freut mich sehr, dass sich die Verpackungssteuer wie beabsichtigt als wirksamer Katalysator für Mehrwegangebote erwiesen hat“, ergänzt der städtische Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte Bernd Schott. Seit der Einführung der Verpackungssteuer hat sich die Zahl der Gastronomen, die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern ausgeben, vervierfacht. Die Stadtverwaltung hat Betriebe bei der Umstellung von Ein- auf Mehrwegverpackungen in den Jahren 2020 bis 2023 mit einem Förderprogramm finanziell unterstützt. Dass Mehrwegbehältnisse in Tübingen gut angenommen werden, zeigt sich auch daran, dass inzwischen deutlich weniger Einwegverpackungsmüll in und neben den Abfalleimern zu finden ist.
Die Verpackungssteuer beträgt 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Trinkhalme. Steuerpflichtig sind die Betriebe, die diese Verpackungen an ihre Kundschaft ausgeben. Sie müssen ihre Steuererklärung jeweils im Januar für das Vorjahr einreichen. Die meisten Betriebe hatten sich bereits vor längerer Zeit durch eine Umstellung des Kassensystems mit einer Zusatztaste für die Verpackungssteuer auf die Steuerpflicht eingestellt.
Für das Steuerjahr 2022 hat die Stadtverwaltung 189 Steuerbescheide mit einem Gesamtsteueraufkommen von rund 1,01 Millionen Euro verschickt. Davon wurden rund 800.000 Euro bereits gezahlt. Für 2023 wurden noch nicht alle steuerpflichtigen Betriebe veranlagt. Hier wurden bislang 124 Steuerbescheide mit einem Steueraufkommen von rund 730.000 Euro verschickt, wovon 600.000 Euro bereits gezahlt wurden. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt. Sie werden für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum und für weitere Umweltschutzmaßnahmen verwendet.
Zur Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer äußert sich voraussichtlich am Mittwoch, 22. Januar 2025, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2023 entschieden, dass die Verpackungssteuer im Wesentlichen rechtmäßig ist. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, weshalb nun das höchste Gremium der Rechtsprechung in Deutschland abschließend darüber urteilt.