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Verpackungssteuer

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Dass die Verpackungssteuer rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 2025 entschieden.

Der Steuerbetrag beträgt:

  • 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
  • 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
  • 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel

Für Betriebe stellt die Universitätsstadt Tübingen folgende Info-Materialien zur Verpackungssteuer zur Verfügung:

Übrigens: Auf Mehrweg-Verpackungen fällt keine Verpackungssteuer an! Deshalb lohnt es sich für Betriebe, auf Mehrweg umzusteigen. Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten: www.tuebingen.de/mehrweg

Kontakt

E-Mail verpackungssteuer@tuebingen.de

Dokumente zum Herunterladen

Video: Jedes Geschirr verdient eine zweite Chance

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