Alkoholverbot für die Altstadt – Luca-App für den Check-in nutzen
Pressemitteilung vom 01.06.2021
Aus Gründen des Infektionsschutzes gilt in der Tübinger Innenstadt ab Mittwoch, 2. Juni 2021, ein nächtliches Alkoholverbot: Zwischen 22 Uhr und 4 Uhr darf abseits der Außengastronomie kein Alkohol getrunken werden. Das Verbot gilt nicht nur für den Holzmarkt und den Marktplatz, sondern für die gesamte Altstadt inklusive der Neckarbrücke. Der städtische Vollzugsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung des Verbots, der aktuellen Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten) und der Maskenpflicht in der Fußgängerzone, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
„Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele nach den Einschränkungen der vergangenen Monate das gute Wetter nutzen und gemeinsam feiern wollen. Doch wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden. Die Gefahr durch die Pandemie ist trotz der sinkenden Inzidenzen noch nicht gebannt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es in unserer engen Altstadt nicht zu Menschenansammlungen kommt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer, der eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet hat. Diese schreibt zudem vor, dass die Gastronomie und der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet den Kundinnen und Kunden einen Check-in mit der Luca-App anbieten muss. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, die auch in der Bundesnotbremse geöffnet waren.
OB Boris Palmer appelliert an alle Kundinnen und Kunden, die Luca-App zur Erfassung der Kontaktdaten zu nutzen – in der Gastronomie und auch im Einzelhandel, obwohl dort die Erfassung der Kontaktdaten derzeit nicht mehr verpflichtend ist. „Der Check-in mit der App ist mit einem Klick getan und macht eine schnelle Kontaktverfolgung möglich, wenn sie notwendig werden sollte. Daran muss allen gelegen sein, die jetzt wieder einkaufen und ins Restaurant gehen wollen“, so Palmer.
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