Stadtverwaltung informiert Betriebe über die Verpackungssteuer
Pressemitteilung vom 20.09.2021
Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zahlen müssen die Steuer die Händlerinnen und Händler, die Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in Tübingen deutlich zu reduzieren und so die Umwelt zu schützen.
Die Verpackungssteuer betrifft unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, wenn sie Einwegverpackungen verkaufen. Damit sich die Betreiberinnen und Betreiber darauf einstellen können, erhalten in diesen Wochen rund 476 Tübinger Betriebe ein Informationspaket. Darin enthalten sind eine Broschüre mit der Satzung sowie Fragen und Antworten zur Verpackungssteuer, ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick und ein Faltblatt zu Mehrwegsystemen, für die man eine Förderung von der Stadtverwaltung bekommen kann – beispielsweise für eine Geschirrspülmaschine oder durch die Übernahme der Gebühren für ein betriebsübergreifendes Mehrwegsystem.
Neben den Informationen per Post bietet die Stadtverwaltung den betroffenen Betrieben in den kommenden Wochen vier Informationsveranstaltungen zur Verpackungssteuer im Rathaus an. Außerdem sind Rundgänge durch die Stadt geplant, bei denen die Mitarbeiterinnen der Fachabteilung Steuern das persönliche Gespräch suchen und Fragen rund um die Verpackungssteuer beantworten. Alle Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite abrufbar.