Alkoholverbot für die Altstadt am Wochenende des Weihnachtsmarktes
Pressemitteilung vom 23.11.2021
Ob der Tübinger Weihnachtsmarkt stattfindet, entscheidet die Stadtverwaltung situativ anhand des Infektionsgeschehens – möglicherweise auch erst einige Tage vor Beginn des Marktes. Bereits jetzt steht jedoch fest, dass es auf dem Markt keine Essens- und Getränkestände geben wird. Die Stadtverwaltung hat in einer Allgemeinverfügung geregelt, dass es auch der Gastronomie und gaststättenähnlichen Betrieben an diesem Wochenende untersagt ist, alkoholische Getränke auszuschenken. Das beinhaltet auch den to go-Verkauf. Das Alkoholausschankverbot gilt in der gesamten Altstadt zu den folgenden Zeiten: Freitag, 10., und Samstag, 11. Dezember 2021, von 10 bis 0 Uhr und Sonntag, 12. Dezember, von 11 bis 22 Uhr. Des Weiteren gilt in diesen Zeiten ein Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt.
„Wir beugen mit der Allgemeinverfügung vor. Es kann nicht sein, dass es aus Infektionsschutzgründen auf dem Weihnachtsmarkt keine Essens- und Getränkestände gibt und ringsherum die Gaststätten Alkohol to go ausschenken. Das wäre gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern der Getränkestände ungerecht, denen wir absagen mussten“, erklärt Oberbürgermeister Boris Palmer.
Die Allgemeinverfügung tritt zum 24. November 2021 in Kraft. Sie beruht auf dem derzeit gültigen Infektionsschutzgesetz, das am 25. November 2021 durch das neue Infektionsschutzgesetz abgelöst werden soll. Um von der vorgesehenen Übergangslösung Gebrauch zu machen, ist ein Erlass der Verfügung spätestens am 23. November 2021 notwendig.