Tübinger Verpackungssteuer tritt am 1. Januar in Kraft – Video sensibilisiert Kundschaft
Pressemitteilung vom 28.12.2021
Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent netto. Zahlen müssen unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.
„Mit der neuen Steuer werden wir den Verpackungsmüll in Tübingen deutlich reduzieren und so die Umwelt schützen. Schon vor der Einführung haben viele Betriebe auf Mehrweg umgestellt und dafür finanzielle Unterstützung von der Stadt bekommen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. In vielen Betrieben weisen Plakate und Faltblätter auf die Verpackungssteuer hin. Die Materialien hat die Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Außerdem gab es Informationsveranstaltungen und persönliche Beratungsgespräche für die betroffenen Händlerinnen und Händler.
Um auch die Kundinnen und Kunden auf die Einführung der Verpackungssteuer aufmerksam zu machen, hat die Stadtverwaltung einen knapp zweiminütigen Film produzieren lassen. Unter dem Titel „Jedes Geschirr verdient eine zweite Chance“ greift das Video auf humorvolle Weise das Thema Wegwerfgeschirr auf und regt Verbraucherinnen und Verbraucher an, Mehrwegverpackungen zu verwenden. Der Film ist auf der städtischen Internetseite sowie auf YouTube abrufbar.