Abgelaufene Aufenthaltstitel für ausländische Staatsbürger_innen in Tübingen gelten weiter
Pressemitteilung vom 17.01.2023
Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt und längere Zeit in Deutschland bleiben möchte, braucht in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das den Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist in den meisten Fällen das Ausländeramt. Wer im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist und einen Verlängerungsantrag stellt, erhält in der Zeit vom Antrag bis zur Entscheidung über den Aufenthaltstitel eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Damit lässt sich nachweisen, dass man den Antrag rechtzeitig gestellt hat und sich bis zur Entscheidung darüber legal in Deutschland aufhält.
Aufgrund hoher Fallzahlen bei gleichzeitig reduzierter Personalkapazität kann das Ausländeramt es derzeit nicht leisten, bei Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln rechtzeitig zu entscheiden und in allen Fällen Fiktionsbescheinigungen auszustellen. Die Universitätsstadt Tübingen hat deshalb festgelegt, dass ablaufende Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mitsamt aller Nebenbestimmungen fortgelten – auch dann, wenn der Antrag erst nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt wird und das Ausländeramt noch keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt hat. Letztes gilt bis Ende Januar 2024.
Die neue Regelung, mit der die Ausländerbehörde ihren gesetzlich zulässigen Ermessensspielraum in allen Fällen vollständig nutzt, soll die Anfragen nach Fiktionsbescheinigungen eindämmen und auf diese Weise das Ausländeramt entlasten. „Außerdem ist es uns sehr wichtig, den betroffenen Personen in unserer Stadt – darunter viele Beschäftigte von Pflegediensten – Sicherheit zu geben und eine problemlose Weiterbeschäftigung und Weitergewährung von Sozialleistungen zu gewährleisten“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Die entsprechende Allgemeinverfügung hat die Universitätsstadt Tübingen am heutigen 17. Januar 2023 erlassen. Sie ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/bekanntmachungen abrufbar und tritt am morgigen 18. Januar 2023 in Kraft.