Erste Zwischenbilanz zur Verpackungssteuer in Tübingen
Pressemitteilung vom 21.12.2023
Betriebe in Tübingen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben, müssen in diesem Jahr erstmals Verpackungssteuer für das Jahr 2022 zahlen. In den vergangenen Wochen haben 313 von 420 angeschriebenen Betrieben ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 bei der Fachabteilung Steuern eingereicht. Aufgrund der abgegebenen Erklärung wurden 161 Betriebe als steuerfrei eingestuft. 83 Steuerbescheide wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 verschickt. Ein Teil der Steuererklärungen ist aktuell noch in der Prüfung und ein erstes Erinnerungsschreiben an die Abgabepflicht der Steuerklärung wurde versandt. Sollte dennoch keine Steuererklärung eingehen, ist die Universitätsstadt Tübingen berechtigt, die Steuerhöhe zu schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid zu versenden.
59 Betriebe haben ihre Steuerschuld für 2022 bereits beglichen und insgesamt rund 146.337 Euro Verpackungssteuer gezahlt. Auf Grundlage der bisher eingegangenen Steuererklärungen ist mit einem Steueraufkommen von mindestens 692.359 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt. Sie werden für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum und für weitere Umweltschutzmaßnahmen rund um das Thema Müll verwendet.
Die Verpackungssteuer beträgt 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Trinkhalme. Die meisten Betriebe hatten sich bereits vor längerer Zeit durch eine Umstellung des Kassensystems mit einer Zusatztaste für die Verpackungssteuer auf die Steuerpflicht eingestellt. Die Steuererklärung für das Jahr 2023 müssen Betriebe bis 15. Januar 2024 bei der Stadtverwaltung einreichen.