Regelungen
In Baden-Württemberg wurde auf Initiative der Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2018 ein Landeserlass erteilt, der regelt, dass bestimmte Radwege, Wirtschaftswege und Fahrradstraßen mit dem Zusatzschild „S-Pedelec frei“ freigegeben werden können. Nordrhein-Westfalen folgte dem Beispiel im Jahr 2023.
Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Die Schweiz beispielsweise hat das Radwegenetz grundsätzlich für S-Pedelecs freigegeben.