Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Wer seinen Heizkessel in Baden-Württemberg tauscht, muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Das kann beispielsweise durch die Nutzung von Solarthermie, Holz oder Wärmepumpe geschehen. Aber auch Ersatzmaßnahmen wie baulicher Wärmeschutz, Photovoltaik, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder Fernwärmeanschluss sind möglich, ebenso wie Kombinationsmodelle aus erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen.