Information, Beratung und Fördermittel
Beratungsmöglichkeiten zu Gebäudesanierung und Heiztechnik:
Hinweise und Links zu Förderprogrammen beim Heizungstausch:
Förderprogramme Heizkesseltausch
Beratungspflicht nach $71 Absatz 11 GEG
Ab dem 1. Januar 2024 gilt: Vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss man sich beraten lassen. Eine Beratung durchführen dürfen Fachkundige nach §60b Absatz 4 sowie § 88 Absatz 1 GEG. Dazu zählen unter anderem:
- Schornsteinfeger nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung
- Installateure und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung
- Kälteanlagenbauer nach Anlage A Nummer 18 zu der Handwerksordnung
- Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung
- Elektrotechniker nach Anlage A Nummer 25 zu der Handwerksordnung
- Energieberater, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
Weitere Informationen
Infoblatt zur Beratungspflicht beim Einbau neuer Verbrennungsheizungen