Lastenräder

Im Jahr 2024 gibt es eine Förderung für klassische Lastenräder und Fahrrad-Anhänger. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber_innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren zuvor. Sie können bis zu 50 Prozent (max. 1.500 Euro) Förderung bekommen. Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es maximal 300 Euro Förderung mit KBC.

Antragstellende ohne KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra bekommen für ein Lastenrad eine Förderung von 25 Prozent (max. 750 Euro). Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es 25 Prozent (max. 150 Euro).  

Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Hinweis: KBC-Inhaberinnen und Inhaber können einen Antrag vor oder nach dem Kauf stellen. Wenn Sie Ihr Lastenrad oder Fahrrad-Anhänger schon erworben haben, nutzen Sie den „Auszahlungsantrag".

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31. Dezember 2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, prüft die Stadtverwaltung, ob sie wieder eine Förderung anbieten kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu stehen auf dieser Internetseite. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann die Stadtverwaltung noch keine Aussage treffen, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist.

Formulare und Merkblätter:

Förderrichtlinie für städtische Fördermittel für Lasten- und Fahrradanhänger

Sonstiges:

Förderprogramm E-Mobilität der Stadtwerke Tübingen (swt)

Wer Kund_in der swt ist, kann eine Prämie von 100 Euro beantragen. Weitere Informationen: www.swtue.de

E-Lastenrad-Förderprogramme für Unternehmen und Vereine

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördern Unternehmen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke beim Kauf von neuen E-Lastenrädern mit einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Die Anträge und die Förderrichtlinien gibt es online.

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