Wärmepumpe

Die Universitätsstadt Tübingen bezuschusst installierte Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Voraussetzungen dafür sind ein vorhandener BAFA-Sanierungsfahrplan, in dem die Maßnahme empfohlen wurde, die erfolgreiche Installation der Anlage in den letzten zwölf Monaten und die Förderung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Die Sanierungsprämie kann nur für Häuser und Wohnungen in Tübingen beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt über das städtische Förderprogramm Sanierungsprämie.

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.12.2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, werden wir prüfen, ob wieder eine Förderung angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu werden wir über diese Internetseite kommunizieren. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann noch keine Aussage getroffen werden, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist.

Zuständig: