Lüftungsanlagen

Leider sind die vorgesehenen Gelder im Förderprogramm „Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung“ ausgeschöpft. Es können daher keine weiteren Förderanträge gestellt werden.

Der Auszahlungsantrag ist auschließlich für bereits genemigte Förderbescheide vorbehalten (Link ist im Förderbescheid vorhanden).

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.12.2024 gestoppt werden.

Formulare und Merkblätter:

Sonstiges:

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter Lüftungsanlagen.

Bundesförderung:
Lüftungsanlagen werden auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert.

Zuständig: