Nachweise über die Eheschließung
Sofern sich bei einem Ehepartner durch die Eheschließung der Familienname ändert, erhält dieser eine "Bescheinigung über die Namensführung".
Daneben können Sie sich Eheurkunden ausstellen lassen, die beispielsweise zur Änderung von Ausweispapieren und in Rentenangelegenheiten, zur Vorlage beim Arbeitgeber, Versicherungen, bei ausländischer Staatsangehörigkeit unter Umständen auch beim zuständigen Konsulat gebraucht werden.
Tipp: Überlegen Sie sich bereits vor der standesamtlichen Trauung, wie viele Exemplare an Eheurkunden Sie benötigen. Wenn Sie über die benötigte Anzahl im Zweifel sind, lassen Sie sich vom Standesamt beraten. Daneben gibt es noch mehrsprachige Urkunden (Auszug aus dem Heiratseintrag).
Ablauf:
Eine Bescheinigung über die geänderte Namensführung wird im Zusammenhang mit der Eheschließung automatisch gebührenfrei ausgestellt und muss nicht gesondert beantragt werden.
Weitere Bescheinigung sind gebührenpflichtig: Je 20 Euro
Hinweis: Dagegen werden Eheurkunden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, bestellt werden. Näheres finden Sie unter "Eheurkunde".
Formulare und Merkblätter:
Kosten:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 20 Euro
- Mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): je 20 Euro
Rechtsgrundlage:
- § 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Eheschließung)
- § 14 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheschließung)
- § 15 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Eheregister)
Zuständig:
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.