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Erlaubnis für Pfandleiher

Für den gewerbsmäßigen Betrieb des Geschäftes eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzung:

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis, dass mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel und Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe, beziehungsweise bei der zuständigen IHK.

Ablauf:

Den Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher müssen Sie bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe einreichen.

Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (beispielsweise bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • Versicherungsnachweis
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten, für mindestens die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (beispielsweise Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Gewerbeordnung (GewO) (Pfandleiher)

Zuständig: