Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (beispielsweise aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Obdachlosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, erläutert Ihnen die Fachabteilung Soziale Angebote der Universitätsstadt Tübingen.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzung:
Drohende oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Ablauf:
Damit Ihnen geholfen werden kann, müssen Sie persönlich bei der Fachabteilung Soziale Hilfen der Universitätsstadt Tübingen erscheinen. Dort kann der Antrag auf Sozialhilfe gemeinsam ausgefüllt beziehungsweise ergänzt werden.
Siehe auch Soziale Hilfen
Bei Betreuung in Einrichtungen muss ein Antrag auf Leistungen nach §§67, 68 SGB XII gestellt werden.
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen (beispielsweise Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
- Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
Bei akuter Obdachlosigkeit zusätzlich
- Geeignete Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (beispielsweise Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
Wenn der Verlust der Wohnung droht zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (beispielsweise Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (beispielsweise Kontoauszug)
Wenn eine Wohnung beschafft werden soll zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (beispielsweise Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Formulare und Merkblätter:
- "Hauptantrag": Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- 1. Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse
- 2. Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse
- 3. Anlage Unterkunftskosten bei Mietwohnungen / Mietbescheinigung
- 4. Anlage Unterkunftskosten bei Wohneigentum
- 5. Anlage Unterhaltsforderungen und -ansprüche
- 6. Anlage Beruflicher Werdegang
- Antrag auf Leistungen nach §§ 67, 68 SGB XII - Ersthilfeplan (mit sozialem Träger ausfüllen)
Frist:
Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.
Rechtsgrundlage:
- § 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Unterkunft und Heizung)
- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft)
- §§ 37 bis 38 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Gewährung von Darlehen)
- § 67 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)
- § 68 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Umfang der Leistungen)
- § 1 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Persönliche Voraussetzungen)
- § 4 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung)