Sozialhilfe
Die Abteilung Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt für Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre), wenn aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist und man bei Bedürftigkeit keine anderen ausreichenden Leistungen erhält (beispielsweise Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte, in Einrichtungen betreute Personen). In die Sicherung des Lebensunterhaltes können auch Angehörige, beispielsweise Kinder als sogenannte Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen werden.
Die Sozialhilfe ist eine nachrangige Form der Hilfe. Die Sozialhilfeberechtigung besteht danach nicht, wenn die Hilfe suchende Person selbst imstande ist, die Notlage abzuwenden oder Unterstützung durch Privatpersonen oder andere Sozialleistungsträger erhält.
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Sozialhilfe
Hausadresse:
Derendinger Straße 50
72072
Tübingen
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Postadresse: Postfach 2540
72015
Tübingen
Telefon 07071 204-1850
Telefax 07071 204-41051
E-Mail soziale-hilfentuebingen.de
Öffnungszeiten
Offene Sprechstunde
Mo, Mi 8.30 bis 11.30 Uhr
Zusätzliche Terminvereinbarungen sind möglich.
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Sachgebietsleitung
Sekretariat
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Seit 1. Februar 2024 richtet sich die Zuständigkeit nicht mehr nach Anfangsbuchstaben, sondern nach der aktuellen Adresse.
Das Stadtgebiet ist in drei Bereiche (Nord, Mitte, Süd) gegliedert, die jeweils von einem Team betreut werden.
Ansprechperson finden
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse.
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Hilfe zum Lebensunterhalt
Seit 1. Februar 2024 richtet sich die Zuständigkeit nicht mehr nach Anfangsbuchstaben, sondern nach der aktuellen Adresse.
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Hilfe zur Pflege
Bestattungskosten
Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Prävention
Für Überwindung besonderer Lebenslagen §67 SGB XII
Leistungen nach SGB XII in den Unterkünften
Betreuung Wohnungslose
Betreute Verfahren
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)