Hundesteuer – Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer befreien lassen.
Ablauf:
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder direkt mit dem Online-Formular über das Service-Portal Baden-Württemberg:
Online-Antrag zur Beantragung der Steuerbefreiung
Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der Fachabteilung Steuern.
Kosten:
Keine
Rechtsgrundlage:
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde