Fachabteilung Steuern
Die Steuerabteilung des Fachbereichs Finanzen ist für die Erhebung der Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig. Die An- und Abmeldung von Hunden nimmt das Bürgeramt in der Schmiedtorstraße entgegen. Außerdem können An- und Abmeldungen auch direkt in der Steuerabteilung vorgenommen werden. Zum Aufgabenbereich der Steuerabteilung gehört auch die Zweitwohnungsteuer. Über den Umgang mit den Daten informiert die Datenschutzerkärung.
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Steuern
Hausadresse:
Wienergäßle 1
72070
Tübingen
Im Stadtplan anzeigen
Postadresse: Postfach 2540
72015
Tübingen
Telefax 07071 204-41555
E-Mail steuerabteilungtuebingen.de
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Grundsteuer-Hotline 07071 204-2220
Di, Mi, Fr 9 bis 12 Uhr
Mo, Do 13.30 bis 17 Uhr
Allgemeine Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do 8 bis 12 Uhr
Di 8 bis 17 Uhr
Fr 8 bis 13 Uhr
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Leitung
Grundsteuer
Zweitwohnungsteuer
Hundesteuer
Vergnügungsteuer
Gewerbesteuer
Verpackungssteuer
§ 2b Umsatzsteuergesetz
Betreute Verfahren
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer – Abmeldung
- Hundesteuer – Anmeldung
- Hundesteuer – Befreiung beantragen
- Hundesteuer – Ersatzmarke beantragen
- Vergnügungssteuer
- Verpackungssteuer
- Zweitwohnungsteuer – Zweitwohnsitz