Hundesteuer – Abmeldung
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund abmelden.
Ablauf:
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das unten aufgeführte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" verwenden. Dieses ist auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.
Alternativ können Sie auch direkt online die Abmeldung über das Service-Portal Baden-Württemberg vornehmen:
Online-Antrag Abmeldung Hundesteuer
Unterlagen:
Hundesteuermarke
Formulare und Merkblätter:
- Antrag Abmeldung einer Hundehaltung
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verwaltung der Kommunalsteuern
Frist:
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten:
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Sonstiges:
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer