Im Mittelalter
Schriftlich sind Juden in Tübingen erstmals zum Jahr 1335 bezeugt. Damals bestätigten die Pfalzgrafen von Tübingen der Tübinger Bürgerschaft, den Juden wie den Christen, wichtige Selbstverwaltungsrechte. Eine Ansiedlung von Juden dürfte jedoch schon im 12. oder 13. Jahrhundert erfolgt sein.
Ob es im Zusammenhang mit der Pestepidemie 1348 in Tübingen wie in anderen Städten zu einem Judenpogrom kam, ist ungewiss. Das Tübinger Stadtrecht von 1388 enthält in seinem Anhang jedenfalls auch zwei Formeln für Judeneide.
1458 gewährte Graf Ulrich von Württemberg einem Herrenberger Juden die Freiheiten wie sie die Tübinger Juden hatten. 1459 wurden Tübinger Juden inhaftiert, weil sie höhere Zinsen nahmen, als erlaubt war. Zu ihnen gehörten möglicherweise die 1462 in Wildberg genannten Isaak und Süßlin aus Tübingen. 1470/71 lebten in Tübingen fünf jüdische Familien. 1477 wurden die Juden aus der Stadt ausgewiesen.
Pfalzgrafen Götz und Wilhelm von Tübingen, 29. März 1335:
"Wir haben gesworen mit ufgeboten vingern zu den hayligen und mit gelerten worten, dass wir unser Bürger von Thüwingen, es sin Pfaffen, Layen, Juden oder Christen nimmer ... betringen (=bedrängen) sulen wider ir Willen ..."