Kronenstraße
Station im Stadtrundgang: Stadtrundgang zu den Spuren jüdischen Lebens
Leopold Hirsch (1857 - 1939) kämpft um sein Bürgerrecht
Am 23. Juli 1850 ersuchte Leopold Hirsch aus Wankheim um Aufnahme in das Tübinger Bürgerrecht: Er wollte sich als "Verkäufler" mit einem Ladenlokal in der Stadt niederlassen. Doch erschien dies dem Tübinger Gemeinderat in Abstimmung mit dem Bürgerausschuss als "nicht wünschenswert". Als auch ein erneuter Antrag Hirschs vom 31. Juli abgelehnt wurde, legte dieser beim Königlichen Oberamt Widerspruch ein. Vergebens: Auch hier wurde er abgewiesen.
Unerschrocken wandte er sich am 13. September ein drittes Mal mit neuen Zeugnissen und Argumenten an die Stadt und bat um Aufnahme. Wieder blieb er erfolglos. Darauf legte Hirsch ein zweites Mal beim Oberamt Widerspruch ein, das nun am 26. September "die Stadtgemeinde Tübingen für schuldig und verbunden erklärt, den Rekurrenten ... in das Bürgerrecht aufzunehmen". Doch nun ging der Tübinger Gemeinderat in Revision. Am 6. November jedoch bestätigte die dem Oberamt übergeordnete Instanz dessen Entscheidung. Leopold Hirsch musste ins Bürgerrecht aufgenommen werden.
1855 erwarb Hirsch das Gebäude Kronenstraße 6 und errichtete darin die Firma "Leopold Hirsch, Herrenkonfektion", die bis zur "Arisierung" 1938 im Eigentum der Familie blieb.
Lebenserinnerungen: „Gleich zu Beginn meiner Universitätszeit (1874) trat ich veranlasst durch meinen Mitschüler Rudolf Göller der Tübinger Landsmannschaft Ghibellina bei... Ich fand dort von Anfang an gute Freunde und war wohlgelitten, nicht nur meiner guten Kneipzeitungen wegen...“