Potenziale im Wohnungsbestand nutzen
In diesem Bereich ist Tübingen auf zwei Ebenen aktiv: Zum einen fördert die Stadtverwaltung Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mietwohnungen, die künftig zu sozialen Bedingungen vermieten möchten. Das städtische Programm zur Förderung von sozialem Wohnraum im Bestand ergänzt das bestehende Landesprogramm.
Zum anderen gibt es Menschen, die in großen Wohnungen leben, aber eigentlich eine kleinere Wohnung benötigen, zum Beispiel weil Kinder zwischenzeitlich ausgezogen sind. Das Beratungsangebot „Haben Sie noch Platz?“ bietet Beratung für Menschen, die das eigene Zuhause an veränderte Wohnbedürfnisse anpassen und dabei neuen Wohnraum schaffen wollen.
In Tübingen gilt außerdem seit März 2022 eine neue Zweckentfremdungsverbotssatzung. Sie stellt es unter Strafe, grundlos Wohnraum dauerhaft leer stehen zu lassen oder bestehenden Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln.