Bundesweites Vorbild: Das Konzept der Wiedernutzung
Mehr als 30 Jahre war der Stadtfriedhof für Beerdigungen geschlossen. Im Mai 2000 beschloss der Tübinger Gemeinderat, ihn wieder als Bestattungsplatz zu öffnen. Insbesondere der Schwäbische Heimatbund hatte sich für die Wiedereröffnung eingesetzt. Für die Neubelegung hat die Friedhofsverwaltung ein Konzept erarbeitet, das die besondere Bedeutung dieses einmaligen Friedhofs berücksichtigt und die Neubelegung strukturiert. So hat der Stadtfriedhof sein besonderes Flair bewahrt. Viele Kommunen haben das Tübinger Konzept als Grundlage für ihre eigenen denkmalgeschützten Friedhöfe übernommen.
Kernpunkte des Nutzungskonzepts
Um den historischen Charakter zu erhalten, hat die Universitätsstadt Tübingen spezielle Vorgaben zur Erhaltung und Neugestaltung von Grabausstattungen erarbeitet. Dabei wurden Aspekte des Denkmalschutzes, des Baumschutzes, der stadt- und heimatgeschichtlichen Belange sowie der Erhaltung und Schaffung ökologischer Refugien für Fauna und Flora berücksichtigt. Auch die Funktion des Friedhofes als Ruhe- und Erholungsplatz spielt eine große Rolle.
Zum Nachlesen
Weitere Informationen zum Stadtfriedhof und zum Nutzungskonzept enthält eine Broschüre, die 2012 zum 10. Jahrestag der Wiedereröffnung erschienen ist:
Broschüre „Tübinger Stadtfriedhof“