Patenschaften für Grabstätten auf dem Stadtfriedhof
Auf dem Stadtfriedhof bietet die Friedhofsverwaltung seit der Wiedereröffnung im Jahr 2002 Grabpflegepatenschaften an. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger bereits zu Lebzeiten eine Grabstätte mit bestehender Grabausstattung auswählen und für den eigenen Todesfall reservieren.
Ein Grab auf dem Stadtfriedhof reservieren
Eine Pflegepatenschaft mit Option auf den späteren Erwerb des Nutzungsrechts wird für ein Jahr gegen eine Gebühr abgeschlossen und kann beliebig oft verlängert werden. Die bestehende Grabausstattung bleibt im Eigentum der Stadt und darf nicht abgeräumt werden. Inzwischen sind alle Erdbestattungsgräber reserviert, sodass derzeit nur Grabstätten für Urnenbeisetzungen verfügbar sind.
Unter besonderem Schutz
227 besonders wichtige Gräber auf dem Stadtfriedhof dürfen aus Gründen des Denkmalschutzes nicht verändert werden. Darunter sind etliche Grabstätten bedeutender Persönlichkeiten, die eng mit der Geschichte der Stadt verbunden sind: Künstler, Wissenschaftler, Politiker, Ehrenbürger und Namenspatrone Tübinger Straßen. In diesen Fällen ist keine Option auf ein späteres Nutzungsrecht möglich. Pflegepatenschaften für diese besonders bedeutenden Gräber sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Eine persönliche Beratung zum Konzept der Patenschaften gibt es bei der Friedhofsverwaltung.