Schmetterling und Schmetterling II – anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte
Der „Schmetterling“ (Abteilung 104), eine anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte für totgeborene oder nach wenigen Tagen verstorbene Kinder, wurde 2004 angelegt. Den Mittelpunkt bildet ein bepflanzter Kreis, in welchem aus Buchs die Form eines Schmetterlings nachempfunden wurde. Hier können Windräder, Schmetterlinge oder ähnliche Stabtiere eingesteckt werden. Die Anlage wird gesäumt von verschieden farbigen Schmetterlingsfliedern, die während der Blütezeit viele Schmetterlinge anlocken. Auf zwei Ablegeflächen in Form von Schmetterlingsflügeln können Blumen, Stofftiere, Kerzen und andere Erinnerungsstücke niedergelegt werden. „Schmetterling II“ (Abteilung 004) wurde 2020 als Nachfolgeanlage geschaffen. Er ist identisch aufgebaut. Den Mittelpunkt der neuen Anlage bildet die Skulptur „Metamorphose“ der Metzinger Steingestalterin Anja Schweizer, welche durch Spenden der Kirchen ermöglicht wurde.
Der Mittelkreis symbolisiert die Verbundenheit der Eltern im gemeinsamen Verlust eines Kindes und der gemeinsamen Trauer. Der Schmetterling gilt als Symbol der Verwandlung und wird oft mit sehr früh verstorbenen Kindern in Verbindung gebracht, die nur kurz auf dieser Erde sind und schnell, kaum greifbar, entschwinden. Der Schmetterling als Unsterblichkeitssymbol soll auf die Seele verweisen, die sich mit dem Tod aus der sterblichen Hülle des Menschen befreit, gleich einem bunten Schmetterling, der seine Puppenhülle verlässt.
Weitere Hinweise
Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre, eine Grabnutzungsgebühr wird nicht erhoben.
Achtung
Der „Schmetterling“ (Abteilung 104) ist momentan voll belegt.