Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen, deren Belegung und Laufzeit unter Einhaltung der Ruhezeit frei ausgewählt werden können. Erd-Wahlgrabstätten können ein- oder mehrstellig sein. In einem doppeltiefen Wahlgrab sind zwei Erdbestattungen übereinander und vier Urnenbeisetzungen zulässig. In Urnenwahlgrabstätten können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Wahlgräber gibt es auf allen Tübinger Friedhöfen. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird für einen bestimmten Zeitraum erworben: 20 Jahre, 40 Jahre oder 60 Jahre (nur in Bühl). Die Grabpflege können die Angehörigen selbst übernehmen oder einen auf den Friedhöfen zugelassenen privaten Gärtnereibetrieb beauftragen. In Tübingen werden für Ehepaare nach Eintritt eines Todesfalles auf Antrag Nutzungsrechte mit beschränkter Nutzungszeit eingeräumt. Hier können sich Ehegatten gemeinsam bestatten lassen. Die Grabstätte endet 20 Jahre nach dem Tod der Person, die zuletzt bestattet wurde.