Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten für eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden: Der oder die Verstorbene wird im nächsten freien Grab einer Reihe bestattet, wobei je Grab nur eine Person vorgesehen ist. Die Reihengräber sind Tübinger Bürgerinnen und Bürger vorbehalten und werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
In Tübingen gibt es Reihengräber auf allen Friedhöfen außer auf dem Stadtfriedhof. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, nur in Bühl beträgt die Ruhezeit aufgrund der Bodenverhältnisse 30 Jahre für Erdbestattungen. Die Grabpflege können die Angehörigen selbst übernehmen oder einen auf den Friedhöfen zugelassenen privaten Gärtnereibetrieb beauftragen.