Bundesweite Mehrwegpflicht ab 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar müssen Gastronomie-Betriebe überall in Deutschland Mehrweggeschirr anbieten. Zudem sind die Betriebe dazu verpflichtet, auf Mehrweggeschirr hinzuweisen, etwa mit Schildern und Plakaten.
Speisen und Getränke in Mehrweggeschirr dürfen nicht mehr kosten als in Einwegverpackungen. Es darf allerdings ein Pfand für die Mehrwegbehältnisse verlangt werden. Die Größe der Portion im Mehrwegbehälter muss außerdem gleich groß sein wie im Einwegbehälter.
Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigten: Diese müssen keine Mehrwegbehältnisse anbieten, aber von den Kund_innen mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
Verstöße können beim Landratsamt gemeldet werden, welches für die Kontrolle zuständig ist.
Und wie immer gilt: Mehrwegbehältnisse müssen im Umlauf bleiben. Bringen Sie daher die Becher und Schalen nach Gebrauch bitte zeitnah zurück, damit der Kreislauf weiter funktioniert.