Leitlinien
In den „Leitlinien zum Stadtwald Tübingen“ sind über die üblichen forstwirtschaftlichen Aufgabengebiete hinaus Bewirtschaftungsziele beschrieben und definiert. Jede der sechs Leitlinien sind konkrete Umsetzungsmaßnahmen zugeordnet.
- Walderhaltung: Der Stadtwald Tübingen wird in seinem Umfang und seiner nachhaltigen Wirkung für die Vielfalt seiner Funktionen im Wesentlichen erhalten.
- Wald als Naturraum: Der Stadtwald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen soll als naturnahes Waldökosystem mit seinen Schutzfunktionen erhalten und bewirtschaftet werden.
- Wald für die Allgemeinheit: Der Stadtwald soll wegen seiner Bedeutung für die Tübinger Bevölkerung als Erholungsraum bewirtschaftet werden.
- Wald für nachhaltige Produktion: Der Stadtwald soll in seinen Waldbeständen Holz und andere Waldprodukte langfristig und nachhaltig produzieren.
- Wald und Forstbetrieb mit Fachpersonal: Der Stadtwald wird in seinem Forstbetrieb zur Sicherung der in den Leitlinien formulierten Grundsätzen und Zielen von Fachpersonal mit forstlicher Ausbildung und Qualifikation bewirtschaftet.
- Wald für Umweltbildung und Naturerfahrung: Die Angebote für Schulen und weitere Interessierte sollen die Naturerfahrung fördern und einen Beitrag zum Umweltbewusstsein der heranwachsenden Generation liefern.
Seit 1998 ist die Einhaltung der sogenannten FFH-Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien) im Rahmen der Natura 2000 – einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten – rechtsverbindlich. Die Belange von Natura 2000 werden im Wesentlichen im FFH-Gebiet Schönbuch erfüllt und weiterentwickelt. Die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung wird unter anderem durch die Zertifizierung des Forest Stewardship Council (FSC®) jährlich kontrolliert und dokumentiert.
Seit 2013 ist der Stadtwald Tübingen nach den Kriterien des FSC® (Zertifizierungs-Nummer: FSC®-C005905) zertifiziert. In diesen Prozess sind am Wald interessierte Vereine, Verbände und Personen einbezogen.