Wie können die Steuervorauszahlungen verändert werden?
Der/die Steuerpflichtige kann zur Aktualisierung der Steuervorauszahlung zum Beispiel wegen Umstellung auf ein Mehrwegsystem bei der Stadt jederzeit einen Antrag stellen. Die Stadt ist auch berechtigt die Vorauszahlungen zu ändern, wenn zu erwarten ist, dass die Vorauszahlungshöhe nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, also der aktuellen Abgabe von Einwegverpackungen, entspricht. Gründe dafür könnten zum Beispiel die Umstellung auf ein Mehrwegsystem oder ein höherer Nutzungsgrad der Mehrwegverpackungen sein (weniger Vorauszahlungen). Auch ein deutlich höherer Umsatz und damit Verbrauch von Einwegverpackungen kann zu einer Aktualisierung der Steuervorauszahlungen führen (höhere Vorauszahlungen). Dies trifft vor allem dann zu, wenn vermutet wird, dass die Angaben des/der Steuerpflichtigen nicht vollständig oder aktuell waren (siehe § 6 (3) Verpackungssteuersatzung).