Was sind Steuervorauszahlungen?
Vorauszahlungen haben den Vorteil, dass die Steuersumme nicht „auf einmal“ zu Beginn des Folgejahres gezahlt werden muss, sondern unterjährlich in Etappen.
Die Stadt kann, muss aber nicht, eine Steuervorauszahlung für den Besteuerungszeitraum, in dem die Steuer fällig wird (siehe § 5), eine Vorauszahlung von der/dem Steuerpflichtigen verlangen.
Wenn sie eine solche Vorauszahlung erhebt, dann in Form eines Steuervorauszahlungsbescheides. Das Verfahren entspricht dem des eigentlichen Steuerbescheides. Der/die Steuerpflichtige muss eine Erklärung zur Steuervorauszahlung bei der Stadt abgeben. Auch für diesen Zweck wird die Stadt ein Formular zur Verfügung stellen. Darin sind Angaben zur voraussichtlichen Abgabe/Verkauf von Einwegverpackungen entsprechend § 1 anzugeben, also wie viele Einwegverpackungen für Speisen und Getränke werden im Besteuerungszeitraum im Verkauf benötigt (siehe § 6 (1) Verpackungssteuersatzung).