Wann wird die Verpackungssteuer fällig und wann muss sie bezahlt werden?
Mit dem Verkauf von Speisen und/oder Getränken in Einwegverpackungen entsprechend § 1 wird die Steuer sofort fällig. Die Steuerschuld entsteht somit im Moment des Verkaufs. An die Stadt muss diese Steuerschuld aber erst bezahlt werden, nach dem ein Steuerbescheid oder Steuervorauszahlungsbescheid von der Stadt an die Steuerpflichtigen verschickt wurde (siehe § 5 (1) Verpackungssteuersatzung).