Was kostet wie viel bei der Verpackungssteuer?
In § 4 der Verpackungssteuersatzung sind der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage aufgeführt.
Zitat
„(1) Die Steuer beträgt für
- jede(n) Einwegdose,-flasche,-becher und sonstige Einweggetränkeverpackung: 0,50 Euro
- jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung: 0,50 Euro
- jedes Einwegbesteck (-set): 0,20 Euro“