Was ist steuerfrei?
Steuerfrei sind alle verpackten Lebensmittel, Speisen und Getränke, die typischerweise für den Vorrat und späteren Verzehr zu Hause gekauft werden. Beispiel sind Obst und Gemüse vom Markt, Konserven oder Tiefkühlfertiggerichte aus dem Supermarkt. Sie fallen nicht unter die Verpackungssteuer, weil diese entweder noch nicht verzehrfertig sind (weitere Zubereitungsschritte sind erforderlich wie zum Beispiel Erwärmen oder Zugabe von Saucen/Dressing) oder ohne Besteck und deswegen nicht zum unmittelbaren Verzehr verkauft/abgegeben werden. Für Kleinst-/Portionsverpackungen bis zu einer Füllmenge von 25 Gramm bzw. 25 Millilitern wie zum Beispiel Senf-, Ketchup und Zuckersachets sowie Besteck bis zu einer Größe von zehn Zentimetern (Pommespiekser, Eisspatel) und Rührstäbchen für zum Beispiel Kaffee/Tee bis zu 14 Zentimetern muss keine Verpackungssteuer gezahlt werden. Unter Besteck werden sämtliche Hilfsmittel zur Nahrungs- und Getränkeaufnahme verstanden (zum Beispiel Stäbchen, Trinkhalme).
Weitere Fälle ohne Besteuerung
- Werden Speisen und Getränke in Gefäße/Behälter abgefüllt oder verpackt, die von der Kundschaft mitgebracht werden, fällt keine Verpackungssteuer an.
- Ist ein Speiseeis bereits im Ankauf einzeln verpackt und wird aus der Tiefkühlung verkauft, wird bei typisierender Betrachtung davon ausgegangen, dass es dem Vorrat zu Hause dient, deshalb ist es steuerfrei.
- Einwegverpackungen für mitgenommene Speisereste nach einem Restaurantbesuch.
- Für Getränke in Dosen oder Einweggetränkeflaschen, für die eine gesetzliche Pfandpflicht entsprechend dem Verpackungsgesetz gilt.
- Das Eis in der Waffel zählt als eine Süßspeise, somit ohne Verpackung.
- Lieferung von Speisen und Getränken an eine Lieferadresse (Wohn- oder Arbeitsadresse) wie zum Beispiel durch Pizzaservice.
- Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, die über einen sogenannten „drive in“ verkauft werden, fallen nicht unter die Verpackungsteuer. Der Grund dafür ist die gezielte Art des Verkaufs an mobile Personen mit großer Reichweite.
- Definition „Drive in“: Verkauf nur an motorisierte Kundschaft, die aus dem Auto heraus, auf dem Motorrad oder einem kennzeichenpflichtigen Pedelec/Ebike sitzend einkauft.
Tipp
Werden Speisen und Getränke in wiederverwendbare Gefäße/Behälter abgefüllt oder verpackt, die von der Kundschaft mitgebracht werden, fällt keine Verpackungssteuer an.